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Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen): Umsatzsteuerpflichtige nach WZ2008 (5-Steller): Steuerstatistiken, Allgemeine und politische Erwachsenenbildung

Definition: Umsatzsteuerpflichtige

Erläuterung für folgende Statistik(en):
73311 Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen)
73321 Umsatzsteuerstatistik (Veranlagungen)

Begriffsinhalt:
Als Umsatzsteuerpflichtige gelten Unternehmer im Sinne des
§ 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetzes. Danach ist Unternehmer, wer
eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig
ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder
berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder
beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von
Einnahmen, auch wenn die Gewinnabsicht fehlt oder eine
Personenvereinigung nur ihren Mitgliedern gegenüber tätig
wird. Unterhält ein Unternehmer mehrere Betriebe oder
besteht ein Unternehmen aus mehreren örtlichen Einheiten
(Filialen, Zweigbetrieben bei Organschaften,
Tochterunternehmen), so wird es jeweils als Einheit mit dem
gesamten Jahresumsatz erfasst.

Die Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) erfasst
Unternehmen, die im Statistikjahr Umsatzsteuer-
Voranmeldungen abgegeben haben, mit jährlichen Lieferungen
und Leistungen über 17 500 Euro (im Jahr 2002: 16 620 Euro).
Nicht erfasst sind Jahreszahler (Unternehmer, die keine
Voranmeldung, sondern nur eine jährliche
Umsatzsteuererklärung abgeben müssen), Kleinunternehmer
(Unternehmer mit jährlichen Umsätzen bis 17 500 Euro) sowie
Unternehmen, die nahezu ausschließlich steuerfreie Umsätze
tätigen beziehungsweise bei denen keine Steuerzahllast
entsteht (zum Beispiel niedergelassene Ärzte und Zahnärzte
ohne Labor, Behörden, Versicherungsvertreter,
landwirtschaftliche Unternehmen).

Die Umsatzsteuerstatistik (Veranlagungen) erfasst dagegen
alle Unternehmen im Sinne des § 2 Abs. 1 Umsatzsteuer-
gesetzes und bildet somit ein noch umfassenderes Bild der
Unternehmenslandschaft ab. Aufgrund der langen Abgabefristen
der Erklärungen liegen diese Angaben im Vergleich zu den
Voranmeldungen jedoch wesentlich später vor.

Weiterführende Informationen zu den beiden Steuerstatistiken
können Sie den jährlich veröffentlichten Fachpublikationen
entnehmen unter www.destatis.de -> Zahlen&Fakten.


© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2015
Periodizität: Jährlich
Erste Durchführung: 01.01.1950
Dokumentnummer: 73311BJ009
Klassifikation: Öffentliche Finanzen, Steuern, Personal / Steuern / Umsatzsteuer

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