Definition: Kassen
Erläuterung für folgende Statistik(en):
22621 Statistik der gesetzlichen Krankenversicherung
Begriffsinhalt:
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die
Allgemeinen Ortskrankenkassen, die Betriebskrankenkassen
(einschließlich der Betriebskrankenkassen der Deutschen
Bundesbahn, der Deutschen Bundespost und des Bundesverkehrs-
ministeriums), die Innungskrankenkassen, landwirtschaftliche
Krankenkassen sowie die Bundesknappschaft und die See- und
Ersatzkassen. Anspruchsberechtigt sind alle pflicht-
versicherten und alle freiwillig versicherten Personen,
einschließlich pflichtversicherter Studenten und
Praktikanten, Dienstleistenden im Wehr- und Zivil- sowie
Grenzschutzpflichtdienst, ferner alle mitversicherten
abhängigen Familienmitglieder. Ebenfalls anspruchsberechtigt
sind Arbeitslose, die - sofern sie Arbeitslosengeld oder
-hilfe erhalten - von ihrem zuständigen Arbeitsamt
weiterversichert werden, Rentner der Arbeiter- und
Angestelltenversicherung oder der knappschaftlichen
Rentenversicherung, die in der Regel krankenversichert sind
(einschließlich der in der landwirtschaftlichen Krankenkasse
pflichtversicherten nicht mehr erwerbstätigen Altenteiler)
sowie versicherte Sozialhilfe- oder Unterhaltshilfeempfänger
und Kriegsschadenrentner. Zu den Sachleistungen der
gesetzlichen Krankenversicherung zählen unter anderem die
ärztliche und zahnärztliche ambulante, Arzneimittel aus
Apotheken, sonstige Heil- und Hilfsmittel, Zahnersatz,
Krankenhausbehandlung, Mutterschutzleistungen sowie
Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten. Als
Einkommensleistungen werden insbesondere das Krankengeld,
das Mutterschaftsgeld während der Schutzfrist und das
Sterbegeld sowie Betriebs- und Haushaltshilfen gewährt.
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2004
Periodizität: Monatlich
Erste Durchführung: 01.01.1950
Dokumentnummer: 22621BJ001
Klassifikation: Bildung, Sozialleistungen, Gesundheit, Recht / Öffentliche Sozialleistungen / Sozialversicherungen