Definition: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort
Erläuterung für folgende Statistik(en):
13111 Statistik d. sozialversicherungspfl. Beschäftigten
Begriffsinhalt:
Zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am
Arbeitsort zählen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-,
pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach
dem Recht der Arbeitsförderung (SGB III) sind oder für die
Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder
nach dem Recht der Arbeitsförderung SGB III zu zahlen sind.
Dazu gehören auch insbesondere Auszubildende
Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Werkstudenten,
Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen
Dienstpflichten (z.B. Wehrübung) einberufen werden,
behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder
gleichartigen Einrichtungen, Personen in Einrichtungen der
Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen
Einrichtungen für behinderte Menschen sowie Personen, die
ein freiwilliges soziales, ein freiwillig ökologisches Jahr
oder einen Bundesfreiwilligendienst ableisten.
Der Arbeitsort ist die Regionaleinheit, in der die
Beschäftigten arbeiten, unabhängig davon wo sie wohnen.
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2017
Periodizität: Vierteljährlich
Erste Durchführung: 01.01.1950
Dokumentnummer: 13111BV007
Klassifikation: Gebiet, Bevölkerung, Arbeitsmarkt, Wahlen / Arbeitsmarkt / Beschäftigte