Definition: Geleistete Arbeitsstunden
Erläuterung für folgende Statistik(en):
42111 Monatsbericht im Verarbeitenden Gewerbe
43111 Monatsbericht: Energie- und Wasserversorgung
44111 Monatsbericht im Bauhauptgewerbe
44131 Vierteljahreserhebung im Ausbaugewerbe
44231 Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe
44241 Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern
42111 Monatsbericht im Verarbeitenden Gewerbe
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Begriffsinhalt:
Als geleistete Arbeitsstunden gelten nur die im Betrieb
tatsächlich geleisteten (nicht die bezahlten) Stunden aller
tätigen Personen (einschl. Heimarbeiter). Betriebe, die in
mehreren Schichten arbeiten, melden die Summe der
geleisteten Stunden aus allen Schichten zusammen.
Einzubeziehen sind auch geleistete Über-, Nacht-, Sonntags-
und Feiertagsstunden.
Nicht als geleistete Arbeitsstunden zählen:
- alle ausgefallenen Arbeitsstunden, auch wenn sie bezahlt
wurden (z. B. Ausfälle wegen gesetzlichen Urlaubs oder
Arbeitsbefreiung, tariflich vereinbarter Ruhezeiten, wegen
Krankheit oder Betriebsunfällen sowie als Folge von
Material-, Brennstoff- und Energiemangel, Absatzstockung,
Kurzarbeit, Betriebsferien, Streiks, Aussperrungen),
- geleistete Stunden der Leiharbeitnehmer,
- geleistete Stunden von unbezahlt mithelfenden
Familienangehörigen,
- in einem anderen Unternehmen geleistete Stunden der
eigenen Mitarbeiter,
- Arbeitsstunden für Montage- und Reparaturarbeiten von
Beauftragten anderer Betriebe bzw. Unternehmen.
43111 Monatsbericht: Energie- und Wasserversorgung
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Begriffsinhalt:
Als geleistete Arbeitsstunden gelten nur die im Betrieb
tatsächlich geleisteten (nicht die bezahlten) Stunden aller
tätigen Personen. Bei Schichtenbetrieben ist die Summe aller
Stunden in allen Schichten anzugeben. Einzubeziehen sind
auch geleistete Über-, Nacht-, Sonntags- und
Feiertags-stunden.
Nicht als geleistete Arbeitsstunden zählen alle
ausgefallenen Arbeitsstunden, auch wenn sie bezahlt wurden,
sowie Arbeitsstunden für Montage- und Reparaturarbeiten von
Beauftragten anderer Betriebe.
44111 Monatsbericht im Bauhauptgewerbe
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44131 Vierteljahreserhebung im Ausbaugewerbe
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44231 Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe
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44241 Jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe und bei Bauträgern
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Begriffsinhalt:
Als Arbeitsstunden sind alle auf Baustellen, Bauhöfen und in
Werkstätten in Deutschland tatsächlich geleisteten Stunden
zu melden, gleichgültig, ob sie von gewerblichen
Arbeitnehmern, Polieren, Schachtmeistern und Meistern,
Inhabern, Familienangehörigen oder Auszubildenden geleistet
werden.
Etwa geleistete Mehr-, Über-, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsstunden sind in die Meldung einzubeziehen.
Abgerechnete, aber nicht geleistete Stunden sind abzusetzen.
Die geleisteten Arbeitsstunden von mithelfenden
Familienangehörigen werden einbezogen, sofern diese
monatlich mindestens 55 Stunden im Unternehmen bzw.
Betrieb tätig sind.
Nicht einzubeziehen sind die für Bürotätigkeiten geleisteten
Arbeitsstunden und die Berufsschulstunden der
Auszubildenden.
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2018
Periodizität: Monatlich
Erste Durchführung: 01.01.1950
Dokumentnummer: 43111BM001
Klassifikation: Wirtschaftsbereiche / Energie- und Wasserversorgung / Konjunkturerhebungen: Energie- u. Wasserversorgung