Definition: Sonstige Kosten, Kosten für Leiharbeitnehmer (Anteil am
Bruttoproduktionswert)
Erläuterung für folgende Statistik(en):
42251 Kostenstrukturerhebung im Verarb. Gewerbe, Bergbau
Begriffsinhalt:
In den Sonstigen Kosten sind beispielsweise enthalten:
Werbekosten (Marketingagenturen usw.), Vertreterkosten,
Reisekosten, Provisionen, Lizenzgebühren, Kosten für Grünen
Punkt, Ausgangsfrachten und sonstige Kosten für den
Abtransport von Gütern durch fremde Unternehmen, Porto- und
Postgebühren, Ausgaben für durch Dritte durchgeführte
Beförderung der Lohn- und Gehaltsempfänger zwischen Wohnsitz
und Arbeitsplatz, Versicherungsbeiträge (einschl.
Versicherungsteuer), Prüfungs-, Beratungs- und Rechtskosten,
Bankspesen, Beiträge zur Industrie- und Handelskammer, zur
Handwerkskammer, zu Wirtschaftsverbänden und dgl..
Als Kosten für Leiharbeitnehmer zählen nur Aufwendungen für
Arbeitskräfte, die von Arbeitsvermittlungsagenturen u.ä.
Einrichtungen gegen Entgeld zur Arbeitsleistung gemäß dem
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz überlassen wurden.
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2004
Periodizität: Jährlich
Erste Durchführung: 01.01.1950
Dokumentnummer: 42251BJ006
Klassifikation: Wirtschaftsbereiche / Verarb. Gewerbe, Bergbau, Gew. v. Steinen u. Erden / Strukturerhebungen