Definition: Kostensteuern (Anteil am Bruttoproduktionswert)
Erläuterung für folgende Statistik(en):
42251 Kostenstrukturerhebung im Verarb. Gewerbe, Bergbau
Begriffsinhalt:
Hierzu zählen die Steuern, die als Kosten anzusehen sind,
wie z.B. die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die
Kraftfahrzeugsteuer und die Verbrauchssteuern, sowie
Öffentliche Gebühren und Beiträge.