Kostenstrukturerhebung im Verarb. Gewerbe, Bergbau: Bruttowertschöpfung nach WZ2003 (3-Steller): Kostenstruktur Verarb. Gewerbe in Euro, Be- u. Verarb. v. Naturwerk- u. Natursteinen, a. n. g. in Euro
Erläuterung für folgende Statistik(en):
42251 Kostenstrukturerhebung im Verarb. Gewerbe, Bergbau
81000 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen des Bundes
42251 Kostenstrukturerhebung im Verarb. Gewerbe, Bergbau
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Begriffsinhalt:
Die Bruttowertschöpfung berechnet sich aus dem
Bruttoproduktionswert einschließlich Gütersubventionen
abzüglich der Käufe von Waren und Dienstleistungen (sofern
diese nicht für den Wiederverkauf in unverändertem Zustand
erworben werden) zu- oder abzüglich der Vorratsveränderungen
bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen abzüglich anderer
Steuern auf Produkte, die mit dem Umsatz verbunden, aber
nicht absetzbar sind.
Die Bruttowertschöpfung wird "brutto" ausgewiesen, da
Wertberichtigung (z.B. Abschreibungen) nicht abgezogen
werden.
81000 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen des Bundes
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Begriffsinhalt:
Die Bruttowertschöpfung der gesamten Volkswirtschaft ergibt
sich rechnerisch wie folgt:
Produktionswert
- Vorleistungen
= Bruttowertschöpfung
+ Gütersteuern abzüglich Gütersubventionen
= Bruttoinlandsprodukt.
Rechnerisch ergibt sich die Bruttowertschöpfung als
Differenz aus den Produktionswerten und Vorleistungen, so
dass die Wertschöpfung also nur den im Produktionsprozess
geschaffenen Mehrwert umfasst.
Die Bruttowertschöpfung ist bewertet zu Herstellungspreisen
(basic prices), d.h. ohne die auf die Güter zu zahlenden
Steuern (Gütersteuern), aber zuzüglich der empfangenen
Gütersubventionen. Gütersteuern oder -subventionen sind
solche Transaktionen, die mengen- oder wertabhängig von den
produzierten Gütern sind (z.B. Umsatzsteuer, Importabgaben,
Verbrauchsteuern). Beim Übergang von der Bruttowertschöpfung
(zu Herstellungspreisen) zum Bruttoinlandsprodukt (zu
Marktpreisen) sind zum Ausgleich der Bewertungsdifferenzen
zwischen Entstehungs- und Verwendungsseite die
Nettogütersteuern (also der Saldo zwischen Gütersteuern und
Gütersubventionen) global wieder hinzuzufügen. Seit der
Revision der VGR 2005 muss die Finanzserviceleistung,
indirekte Messung (FISIM) nicht mehr als gesamtwirtschaft-
licher Vorleistungsverbrauch abgesetzt werden, weil sie von
der Bruttowertschöpfung der Wirtschaftsbereiche bereits als
Vorleistung abgezogen wird.