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Kostenstrukturerhebung im Verarb. Gewerbe, Bergbau: Beschäftigte nach WZ2003 (3-Steller): Kostenstruktur Verarb. Gewerbe, H. v. Mess-,Kontroll-,Navig.- u.ä. Instr. u. Vorr.

Definition: Beschäftigte

Erläuterung für folgende Statistik(en):
42111 Monatsbericht im Verarbeitenden Gewerbe
42231 Investitionserhebung im Verarb. Gewerbe, Bergbau
42251 Kostenstrukturerhebung im Verarb. Gewerbe, Bergbau
42252 Strukturerhebung kleiner Unternehmen i.Verarb.Gew.
42311 Eisen- und Stahlstatistik
43221 Kostenstrukturerhebung: Energie- und Wasserversorgung
44131 Vierteljahreserhebung im Ausbaugewerbe
44152 Konjunkturstatistik im Ausbaugewerbe
44211 Investitionserhebung im Baugewerbe
45211 Monatsstatistik Großhandel und Handelsvermittlung
45212 Monatsstatistik im Einzelhandel
45213 Monatsstatistik im Gastgewerbe
45214 Monatsstatistik im Kfz-Handel,Instandh.,Reparatur
45341 Jahresstatistik im Handel
45342 Jahresstatistik im Gastgewerbe
46181 Personenverkehr mit Bussen und Bahnen
47414 Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich
53211 Vierteljährliche Handwerksberichterstattung


42111 Monatsbericht im Verarbeitenden Gewerbe
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Begriffsinhalt:
Beschäftigte sind Personen, die in Betrieben, Unternehmen
oder Arbeitsstätten tätig sind und entweder in einem
Arbeitsvertrags- beziehungsweise Dienstverhältnis oder in
einem Eigentümer-, Miteigentümer- oder Pachtverhältnis zum
Betrieb, Unternehmen oder zur Arbeitsstätte stehen bzw. als
unbezahlt mithelfende Familienangehörige mindestens 1/3 der
branchenüblichen Arbeitszeit im Betrieb/Unternehmen tätig
sind.
Voll als Beschäftigte werden auch gezählt: Erkrankte,
Urlauber sowie Personen, die Übungen bei der Bundeswehr
ableisten und alle sonstigen vorübergehend Abwesenden,
Streikende und von Aussperrung betroffene Personen, solange
das Arbeitsverhältnis nicht gelöst ist, ferner
Arbeitskräfte, die an andere Unternehmen gegen Entgelt zur
Arbeitsleistung gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
überlassen werden, Saison- und Aushilfsarbeiter,
Kurzarbeiter, Schlechtwettergeldempfänger,
Teilzeitbeschäftigte, Personal auf Bau- und Montagestellen,
Fahrzeugen usw. sowie Heimarbeiter und Auszubildende.
Nicht zu den Beschäftigten rechnen Arbeitskräfte, die von
anderen Unternehmen gegen Entgelt zur Arbeitsleistung gemäß
dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz überlassen werden
(Leiharbeitnehmer), die länger als 1 Jahr im Ausland
Beschäftigten, zum Grundwehrdienst einberufene Personen,
Zivildienstleistende, Strafgefangene, ehrenamtlich Tätige
sowie Arbeitskräfte, die als Beauftragte anderer
Unternehmen im meldenden Betrieb Montage- oder
Reparaturarbeiten durchführen.
Unter den Beschäftigten werden Beschäftigungsfälle
nachgewiesen, so dass Personen mit mehreren
Arbeitsverhältnissen in verschiedenen Unternehmen, Betrieben
oder Arbeitsstätten auch mehrfach gezählt werden.


42231 Investitionserhebung im Verarb. Gewerbe, Bergbau
================================================

Begriffsinhalt:
Beschäftigte sind Personen, die in Betrieben, Unternehmen
oder Arbeitsstätten tätig sind und entweder in einem
Arbeitsvertrags- beziehungsweise Dienstverhältnis oder in
einem Eigentümer-, Miteigentümer- oder Pachtverhältnis zum
Betrieb, Unternehmen oder zur Arbeitsstätte stehen.
Voll als Beschäftigte werden auch gezählt: Erkrankte,
Urlauber sowie Personen, die Übungen bei der Bundeswehr
ableisten und alle sonstigen vorübergehend Abwesenden,
Streikende und von Aussperrung betroffene Personen, solange
das Arbeitsverhältnis nicht gelöst ist, ferner Saison- und
Aushilfsarbeiter, Kurzarbeiter, Schlechtwettergeldempfänger,
Teilzeitbeschäftigte, Personal auf Bau- und Montagestellen,
Fahrzeugen usw. sowie Arbeitskräfte, die von anderen
Unternehmen gegen Entgelt zur Arbeitsleistung gemäß dem
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz überlassen werden
(Leiharbeitnehmer wie Fremdlöhner, Zeitbeschäftigte für
Bürotätigkeiten usw.).
Nicht zu den Beschäftigten rechnen die (längerfristig) im
Ausland Beschäftigten, zum Grundwehrdienst einberufene
Personen, Zivildienstleistende, Strafgefangene, ehrenamtlich
Tätige sowie Arbeitskräfte, die als Beauftragte anderer
Betriebe (Unternehmen, Arbeitsstätten) im meldenden Betrieb
(im Unternehmen, in der Arbeitsstätte) Montage- oder
Reparaturarbeiten durchführen.
Heimarbeiter sowie (in bestimmten Statistiken) Zusteller im
Verlagsgewerbe rechnen ebenfalls nicht zu den Beschäftigten.
Mithelfende Familienangehörige, das heißt Personen, die im
Betrieb (im Unternehmen, in der Arbeitsstätte), der von
einem Familienmitglied als Tätigem Inhaber geleitet wird,
mitarbeiten, ohne hierfür Lohn oder Gehalt zu beziehen,
werden in den einzelnen Statistiken unterschiedlich
berücksichtigt. Sie werden zum Teil
- ohne Rücksicht auf die von ihnen geleistete Arbeitszeit
erfasst, zum Teil
- nur dann erhoben, wenn sie mindestens ein Drittel der
betrieblichen Arbeitszeit tätig sind, zum Teil
- überhaupt nicht erfasst.
Unter den Beschäftigten werden Beschäftigungsfälle
nachgewiesen, so dass Personen mit mehreren
Arbeitsverhältnissen in verschiedenen Unternehmen, Betrieben
oder Arbeitsstätten auch mehrfach gezählt werden.


42251 Kostenstrukturerhebung im Verarb. Gewerbe, Bergbau
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42252 Strukturerhebung kleiner Unternehmen i.Verarb.Gew.
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Begriffsinhalt:
Die Beschäftigten entsprechen der Zahl der tätigen Personen.
Tätige Personen sind:
- tätige Inhaber und Mitinhaber,
- unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie
mindestens 1/3 der üblichen Arbeitszeit im Unternehmen
tätig sind,
- Angestellte und Arbeiter,
- Gesellschafter, Vorstandsmitglieder und andere leitende
Kräfte, soweit sie vom befragten Unternehmen Bezüge
erhalten, sie steuerlich als Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit angesehen werden sowie
Auszubildende, Volontäre, Praktikanten, Reisende im
Angestelltenverhältnis, Aushilfsarbeiter und Heimarbeiter.


42311 Eisen- und Stahlstatistik
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Begriffsinhalt:
Beschäftigte im Sinne der Belegschaftsstatistik sind alle in
einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Unternehmen
stehenden Personen. Dies schließt auch den Teil der
Belegschaft ein, der in der eisenschaffenden Industrie und
den örtlich verbundenen Betrieben tätig ist. Das sind sowohl
die Arbeiter am Hochofen, im Stahl- und Walzwerk, im
Rohrwerk und der Gießerei, als auch die Angestellten und
Auszubildenden.


43221 Kostenstrukturerhebung: Energie- und Wasserversorgung
=====================================================

Begriffsinhalt:
Die Beschäftigten entsprechen der Zahl der tätigen Personen
(Ende September des Geschäftsjahres).
Zu den tätigen Personen zählen:
- tätige Inhaber und tätige Mitinhaber (nur von
Personengesellschaften)
- unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie
mindestens 1/3 der üblichen Arbeitszeit im Unternehmen
tätig sind
- Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Unternehmen
stehen (z. B. auch Direktoren, Reisende im
Angestelltenverhältnis, Volontäre, Praktikanten und
Auszubildende)
- Gesellschafter, Vorstandsmitglieder und andere leitende
Kräfte, soweit sie vom befragten Unternehmen Bezüge
erhalten, die steuerlich als Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit angesehen werden
- Teilzeitbeschäftigte; als Teilzeitbeschäftigte gelten
Beschäftigte, deren normale Arbeitszeit kürzer als die
reguläre Arbeitszeit ist. Einzubeziehen sind die
Arbeitskräfte, die in keinem festen Lohn- und
Gehaltsverhältnis zum befragten Unternehmen stehen und nur
regelmäßig zeitweise bestimmte Arbeiten durchführen (z. B.
Schriftführer, Kassierer, Pumpenwärter) sowie
Altersteilzeitbeschäftigte.


44131 Vierteljahreserhebung im Ausbaugewerbe
======================================
44152 Konjunkturstatistik im Ausbaugewerbe
====================================

Begriffsinhalt:
Die Vierteljahreserhebung im Ausbaugewerbe erfasst Betriebe
mit 20 und mehr tätigen Personen. Beim Mixmodell der
Konjunkturstatistik im Ausbaugewerbe wird die
erhobene Anzahl der tätigen Personen aus der Primärerhebung
um Verwaltungsdaten (Beschäftigtendaten der Bundesagentur
für Arbeit) für die Betriebe mit weniger als 20
Beschäftigten ergänzt. Das Ergebnis dieses so genannten
Mixmodells entspricht praktisch einer Totalzählung.

- Begriffsinhalt "Vierteljahreserhebung im Ausbaugewerbe":
Tätige Personen bezeichnet die Summe der tätigen Inhaber,
der unbezahlt mithelfenden Familienangehörigen (mit
mindestens 55 Stunden im Monat) und der abhängig
Beschäftigten.
Dazu zählen auch Erkrankte, Urlauber, im Mutterschutz oder
Erziehungsurlaub befindliche Personen und alle sonstigen
vorübergehend Abwesenden, Streikende und von der Aussperrung
Betroffene, solange das Arbeitsverhältnis nicht gelöst ist,
sowie Saison- und Aushilfsarbeiter, Teilzeitbeschäftigte,
Kurzarbeiter und Winterausfallgeldempfänger.
Unbezahlt mithelfende Familienangehörige mit weniger als 55
Stunden im Monat, Arbeitskräfte, die als Beauftragte anderer
Betriebe im meldenden Betrieb Montage- und Reparaturarbeiten
durchführen, ständig im Ausland tätige Personen (mindestens
1 Jahr) sowie Empfänger von Vorruhestandsgeld zählen nicht
zu den tätigen Personen.

- Begriffsinhalt "Verwaltungsdaten":
Die Datenlieferung der Bundesagentur für Arbeit enthält die
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und die
geringfügig entlohnten Beschäftigten. Tätige Inhaber, nicht
sozialversicherungspflichtige Gesellschafter, mithelfende
Familienangehörige sowie kurzfristig geringfügig Beschäftige
fehlen in den Daten der Bundesagentur für Arbeit. Die an die
amtliche Statistik gemeldeten Beschäftigtenangaben der
Bundesagentur für Arbeit beruhen auf monatlichen Meldungen
der Arbeitgeber zur Sozialversicherung (i.d.R. an die
zuständigen Krankenkassen) bzw. stammen aus dem
Meldeverfahren für geringfügig entlohnte Beschäftigte.


44211 Investitionserhebung im Baugewerbe
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Begriffsinhalt:
Die Beschäftigten entsprechen der Zahl der tätigen Personen.
Tätige Personen sind:
- tätige Inhaber und Mitinhaber,
- unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie
mindestens 1/3 der üblichen Arbeitszeit im Unternehmen
tätig sind,
- Angestellte und Arbeiter,
- Gesellschafter, Vorstandsmitglieder und andere leitende
Kräfte, soweit sie vom befragten Unternehmen Bezüge
erhalten, sie steuerlich als Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit angesehen werden sowie
Auszubildende, Volontäre, Praktikanten, Reisende im
Angestelltenverhältnis und Aushilfsarbeiter.


45211 Monatsstatistik Großhandel und Handelsvermittlung
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45212 Monatsstatistik im Einzelhandel
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45213 Monatsstatistik im Gastgewerbe
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45214 Monatsstatistik im Kfz-Handel,Instandh.,Reparatur
=================================================
45341 Jahresstatistik im Handel
=========================
45342 Jahresstatistik im Gastgewerbe
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Begriffsinhalt:
Zu den Beschäftigten zählen alle voll- und
teilzeitbeschäftigten sowie geringfügig beschäftigten
Mitarbeiter der betreffenden Erhebungseinheit zum Ende des
Berichtsmonats.
Hierzu gehören
- tätige Inhaber,
- unbezahlt mithelfende Familienangehörige und
- Arbeitnehmer (abhängig Beschäftigte).

Als unbezahlt mithelfende Familienangehörige gelten alle
Personen, die zum Ende des Berichtsmonats im Haushalt des
Eigentümers der Erhebungseinheit lebten und ohne
Arbeitsvertrag und feste Vergütung für die Erhebungseinheit
arbeiteten.

Arbeitnehmer sind alle Voll- und Teilzeitbeschäftigten, die
am Ende des Berichtsmonats in einem Arbeitsverhältnis
standen und auf der Grundlage eines Arbeits- bzw.
vergleichbaren Dienstvertrages mit der Erhebungseinheit ein
Entgelt in Form von Lohn, Gehalt, Gratifikation, Provision,
Ausbildungsleistungen oder Sachbezügen / -leistungen
erhielten.
Dazu gehören auch
- geringfügig Beschäftigte, Aushilfen, Mini-Jobber,
- Beamte,
- unselbstständige Heimarbeiter,
- angestellte Außendienstmitarbeiter,
- Lieferpersonal,
- Auszubildende, Praktikanten, Volontäre,
- Betriebsleiter,
- Direktoren,
- Vorstandsmitglieder und andere leitende Personen
(z. B. geschäftsführende Gesellschafter von
Kapitalgesellschaften), soweit sie von der befragten
Erhebungseinheit eine Vergütung erhalten haben, die
steuerlich als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
angesehen wird,
- Streikende und
- sonstige weniger als ein Jahr Abwesende.

Eine geringfügige Beschäftigung lag dann vor, wenn das
Arbeitsentgelt 450 Euro im Monat nicht überstiegen hat
(geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder die Beschäftigung
innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate
oder siebzig Arbeitstage begrenzt war (kurzfristige
Beschäftigung).

Nicht zu den "Beschäftigten" zählen
- ein Jahr und länger abwesende Personen,
- freie Mitarbeiter,
- ehrenamtlich tätige Personen,
- Arbeitskräfte, die von einem anderen Unternehmen gegen
Entgelt zur Arbeitsleistung überlassen wurden
(Leiharbeitnehmer) oder im Auftrag anderer Unternehmen
tätig waren,
- Aufsichtsratsmitglieder sowie
- Kapitalgeber.


46181 Personenverkehr mit Bussen und Bahnen
=====================================

Begriffsinhalt:
Gezählt werden Beschäftigte, die am Stichtag ausschließlich
oder überwiegend im Schienenpersonennahverkehr bzw. im
Omnibusnah- und -fernverkehr eingesetzt wurden. Tätige
(Mit-)Inhaber und unbezahlt mithelfende bzw. bezahlte
Familienangehörige zählen ebenfalls zu den Beschäftigten.
Nicht gezählt werden Beschäftigte, die in Ihrem Unternehmen
hauptsächlich in anderen Sparten (z.B. Reisebüros) tätig
sind. Ebenfalls nicht einbezogen wird Personal, das von
anderen Unternehmen am Stichtag für Fahrten in Ihrem Auftrag
eingesetzt wurde. Dieses wird vom Auftragnehmer gemeldet.


47414 Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich
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Begriffsinhalt:
Als Beschäftigte gelten tätige Inhaber, Mitinhaber,
Geschäftsführer und unbezahlt mithelfende Familienangehörige
sowie alle voll- und teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer,
Beamte, Auszubildende, Studenten, Praktikanten und
Volontäre, die nach dem Stand vom letzten Tag des
Berichtszeitraumes in einem Arbeitsverhältnis zum
Unternehmen oder zur Einrichtung standen.
Zu den Beschäftigten zählen auch vorübergehend abwesende
Personen (z. B. Erkrankte, Urlauber, Frauen im Mutterschutz,
Personen in Elternzeit mit einer Dauer von weniger als einem
Jahr usw.) sowie Personen in Altersteilzeit. Personen im
Außendienst und dgl. werden mitgezählt.
Nicht einbezogen sind Personen, die zur Ableistung des
Grundwehrdienstes oder des zivilen Ersatzdienstes einberufen
sind sowie Arbeitskräfte, die von anderen Unternehmen gegen
Entgelt zur Arbeitsleistung überlassen wurden
(Leiharbeitnehmer), freie Mitarbeiter und Personen, die ein
Jahr oder länger in Elternzeit sind.


53211 Vierteljährliche Handwerksberichterstattung
===========================================

Begriffsinhalt:
Die Beschäftigtenangaben stammen aus der
Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit und
basieren auf Auswertungen der Arbeitgebermeldungen zur
Sozialversicherung. Sie beinhalten Daten zu den
sozialversicherungspflichtig und zu den geringfügig
entlohnten Beschäftigten. Tätige Inhaber, nicht
sozialversicherungspflichtige Gesellschafter, mithelfende
Familienangehörige sowie kurzfristig geringfügig
Beschäftige sind nicht einbezogen.
Ferner ist bei der Interpretation des Merkmals Beschäftigte
zu beachten, dass alle im Unternehmen sozialversicherungs-
pflichtig und geringfügig entlohnten Personen erfasst
werden, also auch diejenigen, die nicht im handwerklichen
Bereich tätig sind (z. B. Verkaufs- und/oder
Verwaltungspersonal).
Zudem liegt den Statistikdaten eine Auswertung der
beschäftigten Personen zugrunde und nicht der
Beschäftigungsfälle, d. h. Arbeitnehmer mit jeweils
mehreren Beschäftigungsverhältnissen werden nur einem und
nicht mehreren Betrieben zugerechnet.


© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2021
Periodizität: Jährlich
Erste Durchführung: 01.01.1950
Dokumentnummer: 42251BJ102
Klassifikation: Wirtschaftsbereiche / Verarb. Gewerbe, Bergbau, Gew. v. Steinen u. Erden / Strukturerhebungen

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