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Harmonisierter Verbraucherpreisindex: Harmonisierter Verbraucherpreisindex nach Monate, 2015=100, April, 2015=100

Definition: Harmonisierter Verbraucherpreisindex

Erläuterung für folgende Statistik(en):
61121 Harmonisierter Verbraucherpreisindex

Begriffsinhalt:
Das Statistische Bundesamt berechnet seit 1997 neben dem
nationalen Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) auch
einen Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für
Deutschland. Der HVPI wurde in der Europäischen Union (EU)
entwickelt, um Preisänderungen international vergleichen und
zu einer Gesamtinflationsrate für Europa und der
europäischen Währungsunion zusammenfassen zu können.
Nationale harmonisierte Verbraucherpreisindizes werden für
alle Mitgliedstaaten der EU, für Norwegen, Island und für
die Schweiz berechnet. Der HVPI wird monatlich zusammen mit
dem Verbraucherpreisindex für Deutschland im Rahmen einer
Pressemitteilung veröffentlicht.

Wichtigster Nutzer: die Europäische Zentralbank:
Der harmonisierte Verbraucherpreisindex für die Länder der
europäischen Währungsunion dient vor allem der Europäischen
Zentralbank (EZB) als zentraler Indikator zur Beurteilung
der gesamtwirtschaftlichen Preisstabilität innerhalb der
Eurozone. Preisstabilität ist aus Sicht der EZB bei einer
jährlichen HVPI-Teuerungsrate von knapp unter 2 % erreicht.
Der HVPI stellt auch ein entscheidendes Kriterium für den
Beitritt zur europäischen Währungsunion dar.

Vergleichbare Konzepte in den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union:
Die wichtigste Zielsetzung des HVPI ist der Vergleich der
Teuerungsraten zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (EU). Erforderlich ist die Berechnung des
HVPI, weil sich die nationalen Verbraucherpreisindizes in
vielfältiger Weise unterscheiden. Diese Unterschiede sind
z.T. historisch bedingt; sie resultieren oft aber auch aus
unterschiedlichen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen oder
abweichenden Strukturen des statistischen Systems. Die
nationalen Verbraucherpreisindizes können für ihr jeweiliges
Umfeld durchaus ein Optimum darstellen. Allerdings können
bereits aus der Verwendung unterschiedlicher
Berechnungsformeln und Konzepte unterschiedliche Ergebnisse
resultieren. Für genauere Inflationsvergleiche in der
Europäischen Union und vor allem in der Eurozone ist dies
nicht akzeptabel. Für den HVPI wurden die national
unterschiedlichen Praktiken daraufhin untersucht, wie sie
das Ergebnis der Berechnungen beeinflussen. Ein Einfluss von
0,1%-Punkt oder mehr auf das Gesamtergebnis wurde als
inakzeptabel bewertet. Wo ein solcher Einfluss zu erwarten
war, hat die Europäische Union verbindliche Regeln für die
Berechnung der HVPI in den Mitgliedstaaten aufgestellt.

Harmonisierte Verbraucherpreisindizes für die Währungsunion,
die Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum:
Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)
überwacht die Einhaltung dieser Regeln und berechnet
aufgrund der nationalen HVPI Harmonisierte
Verbraucherpreisindizes für die Europäische Währungsunion
(Eurozone), für die Europäische Union und für den
Europäischen Wirtschaftsraum (ohne die Schweiz). Diese
zusammengefassten Harmonisierten Verbraucherpreisindizes
werden als gewogene Durchschnitte der nationalen HVPI
berechnet. Als Gewicht dient der Private Verbrauch aus den
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (bereinigt um
unterstellte Mieten für Eigentümerwohnungen). Zur Umrechnung
der unterschiedlichen Währungseinheiten für die Europäische
Union und den Europäischen Wirtschaftsraum dienen
Kaufkraftparitäten.

Berechnung des deutschen HVPI:
Der deutsche HVPI wird aus der gleichen Datenbasis
abgeleitet wie der VPI. Dies betrifft sowohl die monatliche
Preiserhebung als auch die Berechnung der Feingewichte der
Wägungsschemata. Bei der Berechnung der Indizes gibt es
jedoch folgende Unterschiede:
- Geringerer Erfassungsbereich als bei nationalen VPI:
Der Erfassungsbereich, also die Auswahl der Waren und
Dienstleistungen, die der Berechnung der HVPI
zugrundezulegen ist, wurde für die EU einheitlich
festgelegt. Das bedeutet aber nicht, dass in allen
Mitgliedstaaten ein einheitlicher Warenkorb oder ein
einheitliches Wägungsschema verwendet wird. Besonderheiten
in den nationalen Verbrauchsgewohnheiten sollen nicht aus
der Berechnung der HVPI eliminiert werden. Da aber nicht
alle Ausgabekategorien in allen Mitgliedstaaten der EU
gleichermaßen Bestandteil der nationalen
Verbraucherpreisindexberechnung sind und die Einbeziehung
bestimmter Ausgaben aufgrund nationaler Unterschiede sehr
schwer in vergleichbarer Weise umzusetzen ist, ist der
Erfassungsbereich des HVPI zur Zeit kleiner als in den
meisten nationalen Verbraucherpreisindizes. So wird das vom
Eigentümer selbst genutzte Wohneigentum im HVPI bisher nicht
berücksichtigt, während im deutschen VPI die Ausgaben der
privaten Haushalte für selbstgenutztes Wohneigentum unter
Verwendung der Entwicklung des Preisindex für
Nettokaltmieten geschätzt werden (Mietäquivalenzansatz).
Auch die Ausgaben für Glücksspiele werden im Gegensatz zum
VPI im HVPI nicht berücksichtigt.
- Berechnung als Kettenindex und jährliche Neugewichtung:
Bei der Berechnung der HVPI steht die Aktualität der
Gewichte im Vordergrund. Seit Januar 2012 werden die
Grobgewichte der HVPI unter Verwendung von vorläufigen
Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen vom
Vorvorjahr (t-2) jährlich aktualisiert. Auch methodische
Änderungen können jährlich zum Jahreswechsel umgesetzt
werden. Dabei erfolgt keine Rückrechnung der Ergebnisse, bei
gravierenden methodischen Änderungen wird der Einfluss auf
die Ergebnisse geschätzt und von Eurostat veröffentlicht.
Die Ergebnisse der HVPI werden über den Dezemberwert des
Vorjahres miteinander verkettet. Neben der jährlichen
Grobgewichtung ist alle fünf Jahre eine Aktualisierung der
Feingewichte vorgesehen. Die Feingewichte dürfen insgesamt
nicht älter als sieben Jahre sein. Beim deutschen VPI werden
methodische Anpassungen und Änderungen der Ausgabengewichte
grundsätzlich nur im Rahmen turnusmäßiger Überarbeitungen im
Abstand von fünf Jahren vorgenommen. Dies gewährleistet die
volle zeitliche Vergleichbarkeit zwischen den
Überarbeitungen.


© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016
Periodizität: Monatlich
Erste Durchführung: 01.01.1950
Dokumentnummer: 61121BM002
Klassifikation: Preise, Verdienste, Einkommen und Verbrauch / Preise / Verbraucherpreise

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