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Allgemeine Bundestagswahlstatistik: Gültige Zweitstimmen nach Parteien (Allgemeine Bundestagswahlstatistik), Die Partei

Definition: Gültige Zweitstimmen

Erläuterung für folgende Statistik(en):
14111 Allgemeine Bundestagswahlstatistik
14121 Repräsentative Bundestagswahlstatistik

Begriffsinhalt:
Die Zweitstimme bei Bundestagswahlen wird auf der rechten
Stimmzettelhälfte (Blaudruck) abgegeben. Mit dieser Stimme
entscheidet sich der Wähler für eine bestimmte Partei
(Landesliste). Unter dem Parteinamen sind die ersten fünf
Bewerber der Landesliste aufgeführt. Die Zweitstimme ist –
vorbehaltlich der sich aus dem Bundeswahlgesetz (BWG)
ergebenden Abweichungen – für die Sitzverteilung
ausschlaggebend. Nur Parteien können Landeslisten
einreichen. Nach der Zahl der Zweitstimmen im Bundesgebiet
bzw. in den Ländern errechnet sich die Zahl der Sitze für
die Parteien.


© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2017
Periodizität: Vierjährlich
Erste Durchführung: 01.01.1950
Dokumentnummer: 14111BW002
Klassifikation: Gebiet, Bevölkerung, Arbeitsmarkt, Wahlen / Wahlen / Bundestagswahlen

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