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Allgemeine Bundestagswahlstatistik: Gültige Erststimmen nach Parteien (Allgemeine Bundestagswahlstatistik), Brandenb. Verein. Bürgerbewegungen/Freie Wähler

Definition: Gültige Erststimmen

Erläuterung für folgende Statistik(en):
14111 Allgemeine Bundestagswahlstatistik

Begriffsinhalt:
Die Erststimme wird bei Bundestagswahlen auf der linken
Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit ihr wird der Direktbewerber
des Wahlkreises gewählt. Gewählt ist derjenige Bewerber, der
die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Es genügt somit die
relative Stimmenmehrheit.

Über die Stärke der Parteien im Deutschen Bundestag
bestimmen grundsätzlich nicht die Erststimmen, sondern die
für die Landeslisten der Parteien insgesamt abgegebenen
Zweitstimmen, denn die 598 Sitze im Deutschen Bundestag
werden im Verhältnis dieser Zweitstimmen auf die Parteien
verteilt. Die Erststimme hat ausnahmsweise dann Bedeutung
für die Stärke der Parteien im Deutschen Bundestag, wenn
- eine Partei, die nicht mindestens 5 vom Hundert der im
Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten hat,
gemäß § 6 Absatz 3 Satz 1 Bundeswahlgesetz bei der
Verteilung der Sitze auf die Landeslisten nach
Zweitstimmen Berücksichtigung findet, weil sie in
mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen hat.
- es zu einer erhöhten Sitzzahl kommt, da Wahlkreissitze
erhalten bleiben müssen.

Ein Wahlkreisbewerber (Direktbewerber) kann – muss aber
nicht – auch auf der entsprechenden Landesliste seiner
Partei stehen. Ist ein solcher Bewerber bereits im Wahlkreis
gewählt, dann bleibt er auf der Landesliste
unberücksichtigt.

Für eine Partei, die zwar um Zweitstimmen wirbt, das heißt
die eine Landesliste, aber keinen Direktbewerber
(Wahlkreisbewerber) zur Wahl stellt, bleibt das
entsprechende Feld auf der linken Stimmzettelhälfte leer.
Wählergruppen bzw. Direktbewerber von Parteien, die keine
Landesliste einreichen, sind auf dem Stimmzettel (linke
Hälfte) im Anschluss an die Wahlkreisbewerber alphabetisch
aufgeführt, jedoch unterhalb der zuletzt auf der rechten
Stimmzettelhälfte abgedruckten Landesliste.


© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2017
Periodizität: Vierjährlich
Erste Durchführung: 01.01.1950
Dokumentnummer: 14111BW002
Klassifikation: Gebiet, Bevölkerung, Arbeitsmarkt, Wahlen / Wahlen / Bundestagswahlen

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